Immobilie geerbt - und jetzt?
Erbschaft & Erbschaftsimmobilien in Willich und Umgebung
Eine Erbschaft bringt neben Trauer auch viele offene Fragen mit sich: Verkaufen, vermieten oder selbst nutzen? Wie einigt sich eine Erbengemeinschaft? Was ist die Immobilie überhaupt wert? Durch diese Fragen begleite ich Sie – einfühlsam, ehrlich und mit klarem Kopf – auch dann, wenn Ihnen selbst gerade nicht danach ist.
Mit Gefühl für Menschen. Mit Strategie für Immobilien.
Erbschaftsimmobilien - zwischen Veränderungen und Gefühl
Der Verlust eines nahestehenden Menschen ist schon schwer genug. Wenn dann zusätzlich eine Immobilie im Nachlass ist, kommen ganz praktische Fragen hinzu. Und das, obwohl während der Trauer eigentlich gar keine Ruhe und Zeit zum Nachdenken ist.
Viele Erbinnen und Erben fühlen sich in dieser Situation überfordert: Sie kennen die Immobilie vielleicht noch aus Kindertagen, wissen nicht, was sie wert ist und müssen sich oft mit Geschwistern oder anderen Miterben einigen, die eine ganz andere Vorstellung vom weiteren Vorgehen haben.
Genau hier setze ich an: Bevor wir über den Verkauf oder die Vermarktung sprechen, höre ich zu. Ich erkläre Ihnen die vorhandenen Möglichkeiten in Ruhe, verständlich und ohne Druck.
So können Sie eine Entscheidung treffen, mit der sich alle Beteiligten wohlfühlen.
Was tun mit der geerbten Immobilie?
Die Möglichkeiten im Überblick
Grundsätzlich gibt es drei Wege, mit einer geerbten Immobilie umzugehen. Welcher für Sie richtig ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation, dem Zustand der Immobilie und – falls vorhanden – von der Einigkeit innerhalb der Erbengemeinschaft ab.
Verkaufen
Dies ist die häufigste Lösung, besonders wenn mehrere Personen erben, die Immobilie weit entfernt liegt oder niemand selbst einziehen möchte. Ein Verkauf löst die Erbengemeinschaft finanziell sauber auf und vermeidet laufende Kosten für eine leerstehende Immobilie.
Vermieten
Eine Vermietung und dann sinnvoll, wenn die Immobilie in einem gutem Zustand ist und regelmäßige Erträge erwirtschaften soll. Dies erfordert allerdings, dass sich alle Miterben über die Verwaltung einig sind – bei mehreren Erben ist dies oft aufwendiger als ein Verkauf aber möglich.
Selbst nutzen
Möchte ein Miterbe die Immobilie behalten und selbst beziehen, müssen die übrigen Erben in der Regel ausgezahlt werden. Dafür braucht es zunächst eine marktgerechte Wertermittlung als faire Verhandlungsgrundlage.
In allen drei Fällen gilt: Am Anfang steht eine realistische Einschätzung des Immobilienwerts. Erst wenn dieser feststeht, lassen sich Optionen seriös gegeneinander abwägen.
Immobilien in einer Erbengemeinschaft
Erben mehrere Personen gemeinsam, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Die Erbengemeinschaft wird gemeinsam Eigentümerin der Immobilie. Über den Verkauf oder eine andere Verwendung kann nicht einer allein entscheiden sondern nur alle gemeinsam. Das führt in der Praxis häufig zu Verzögerungen oder Konflikten, wenn unterschiedliche Vorstellungen aufeinandertreffen.
Ich habe ein Gespür dafür, Erbengemeinschaften zu einer gemeinsamen, für alle nachvollziehbaren Lösung zu begleiten: mit einer neutralen Wertermittlung als gemeinsame Ausgangsbasis, klarer Kommunikation mit allen Beteiligten und einem strukturierten Vermarktungsprozess, sobald Einigkeit besteht.
Ein neutraler Marktwert schafft oft mehr Einigkeit unter Miterben als jedes Familiengespräch.
Persönliche Begleitung statt reiner Abwicklung
Warum Mareike Fuhg von Fuhg Immobilien die richtige Ansprechpartnerin ist
Eine Erbschaftsimmobilie ist kein gewöhnlicher Verkaufsfall. Es geht nicht ausschließlich um den besten Preis sondern auch um Fingerspitzengefühl, Geduld mit Familienabstimmungen und ehrliche Beratung, wenn die emotionale Bindung an ein Elternhaus größer ist als der reine Verkaufswert.
Genau diese Empathie und Souveränität bringe ich mit: als selbstständige und unabhängige Immobilienmaklerin, die jede Erbschaftsimmobilie persönlich betreut von der ersten Kontaktaufnahme über die Abstimmung mit allen Miterben bis zur Schlüsselübergabe.
Sie erhalten mit mir eine feste Ansprechpartnerin, die Familiengespräche souverän moderiert, auch wenn es zunächst schwierig scheint Einigkeit zu erzielen.
In vier Schritten zur Klarheit
1) Kostenloses Erstgespräch:
Ich höre Ihnen zu, versuche Ihre persönliche Situation zu verstehen und beantworte erste Fragen.
2) Wertermittlung vor Ort:
Statt der Nutzung eines Online-Rechners führe ich eine persönliche Begehung durch, als faire Grundlage für alle Beteiligten.
3) Abstimmung mit der Erbengemeinschaft:
Es erfolgt eine klare Kommunikation mit allen Miterben, transparent und nachvollziehbar für alle Beteiligten. Auf Ihrem Weg zur gemeinsamen Entscheidung stehe ich Ihnen beratend zur Seite.
4) Umsetzung:
Je nach Entscheidung der Erben(-gemeinschaft) übernehme ich die Vermarktung, unterstütze ich bei der Vermietung oder der Übernahme durch einen Miterben.
Häufig gestellte Fragen zum Erbimmobilien
Muss ich eine geerbte Immobilie annehmen?
Nein. Sie können die gesamte Erbschaft innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls ausschlagen, wenn Sie z. B. hohe Schulden oder Sanierungsbedarf befürchten. Eine Teilausschlagung nur der Immobilie ist rechtlich nicht möglich. Es zählt immer der gesamte Nachlass. Hierzu können Sie sich entweder an das Nachlassgericht oder an einen Notar wenden.
Was passiert, wenn mehrere Personen gemeinsam erben?
Es entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft, die gemeinsam Eigentümerin der Immobilie wird. Über einen Verkauf oder eine Vermietung kann nur einstimmig entschieden werden. Einzelne Erben können Ihren Anteil nicht ohne Weiteres separat verkaufen.
Wie geht es weiter, wenn wir uns als Erbengemeinschaft nicht einig werden?
Wir moderieren das Gespräch zwischen allen Miterben und schaffen mit einer neutralen Wertermittlung eine gemeinsame, sachliche Grundlage. Kommt dennoch keine Einigung zustande, bleibt als letzte Möglichkeit die Teilungsversteigerung, die jedoch meist deutlich geringere Erlöse bringt als ein regulärer Verkauf und daher vermieden werden sollte.
Muss ich Erbschaftsteuer auf die Immobilie zahlen?
Eine geerbte Immobilie kann grundsätzlich Erbschaftssteuer auslösen. Dies ist abhängig vom Verkehrswert der Immobilie und dem Verwandtschaftsgrad zwischen dem Erben und der verstorbenen Person. Hier gelten gestaffelte Freibeträge und unterschiedliche Steuersätze. Ein selbst genutztes Familienheim kann unter bestimmten Voraussetzungen sogar steuerfrei bleiben. Für eine verbindliche Beratung empfehlen wir die Einbeziehung eines Steuerberaters.
Was ist meine geerbte Immobilie wert?
Der Wert Ihrer geerbten Immobilie hängt von Lage, Zustand, Baujahr, Ausstattung und der aktuellen Nachfrage in der jeweiligen Straße oder dem Stadtteil ab. Als Immobilienmaklerin ermittle ich den Wert für Sie kostenlos und persönlich vor Ort. Eine Immobilienbewertung ist eine gute Grundlage für die weitere Vorgehensweise mit der jeweiligen Immobilie.
Sollte ich die geerbte Immobilie verkaufen, vermieten oder selbst nutzen?
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab: Verkaufen löst eine Erbengemeinschaft sauber auf, Vermieten eignet sich bei gutem Zustand und Einigkeit unter den Erben, Selbstnutzung erfordert meist eine Auszahlung der übrigen Erben. Wir beraten Sie ehrlich, welche Option zu Ihrer Situation passt.
Wie lange dauert der Verkauf einer Erbimmobilie?
Das hängt von Zustand, Lage und der Einigkeit der Erbengemeinschaft ab. Nach einer erfolgten Einigung und Wertermittlung dauert die eigentliche Vermarktung meist einige Wochen bis wenige Monate bis zum notariellen Kaufvertrag.
Was ist Ihr nächster Schritt?
Erbschaftsimmobilie verkaufen
Haben Sie sich als Erbengemeinschaft für einen Verkauf entschieden?
Ich übernehme für Sie die professionelle Vermarktung Ihrer Erbschaftsimmobilie von der Aufbereitung bis zum Notartermin.
Immobilie bewerten
Bevor Sie eine Entscheidung fällen, benötigen Sie Klarheit über den Wert?
Ich ermittle kostenlos den aktuellen Wert Ihrer Immobilie – persönlich, transparent und ohne Verkaufsdruck.
Erbschaftsimmobilien verdienen die richtige Begleitung
Ob Sie am Anfang stehen und noch gar nicht wissen, wie Sie vorgehen sollen, oder bereits eine Entscheidung als Erbengemeinschaft getroffen haben: Sprechen Sie mich an. Ich höre Ihnen zu, bevor ich irgendetwas empfehle.